Was ist eigentlich ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan dient zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Gemeindegebiet. Er wird aufgestellt, wenn beispielsweise neue Wohngebiete ausgewiesen werden sollen oder sich die Nutzungsart ändert. Nach §9 Baugesetzbuch kann der Bebauungsplan unter anderem folgende Festsetzungen enthalten:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Gemeinde zuständig. Er muss als Satzung beschlossen werden. Die Aufstellung folgt einem festgelegten Vorgehen.
Vorgehen
2020
Erste Untersuchungen
In der Gemeinde Oberried sollen neue Bauplätze geschaffen werden, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum nachzugehen. Dazu wurden potentielle Flächen angefragt und untersucht. Für das Baugebiet Vörlinsbach-Steiertenhof sind die ersten Untersuchungen abgeschlossen. Erste Aspekte zu der technischen Erschließung und dem Bau- und Naturschutzrecht wurden geklärt.
Q1 - Q2 2021
Erste Entwürfe
In 2021 wurde ein Testentwurf für Bebauung und Erschließung erstellt. Er wurde in der Bürgerbefragung vorgestellt und diskutiert.
Q3 2021
Bürgerumfrage
Bevor der Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans startet, möchten Verwaltung und Gemeinderat Ihre Meinung hören! Wie stellen Sie sich die Zukunft von Oberried vor? Was muss ein neues Wohngebiet bieten? Sollen besondere Wohnformen überlegt oder weitere Nutzungen zusätzlich zum Wohnen integriert werden?
2022
Auswertung der Bürgerumfrage und nächste Schritte
Die Ergebnisse werden aufgrund der Corona-Pandemie am 14.01.2021in einer Online-Veranstaltung präsentiert.
2022
Festlegung des Bebauungsplanverfahrens durch den Gemeinderat
2022
Einwohnerversammlung
Weitere Schritte in Abhängigkeit von dem gewählten Verfahren.